* Bewirtschaftung und Instandhaltung von kreiseigenen Gebäuden vorrangig durch Public Private Partnership - PPP
* Prüfung privatisierbarer kommunaler Dienstleistungen
* Verkauf von kreiseigenen Immobilien und Grundstücken
* Prüfung einer Veräußerung kreiseigener Beteiligungen
* Nutzung alternativer Finanzierungsformen z. B. Leasing
* Konzentration auf die Kernaufgaben der Kreisverwaltung
* Gebäudenutzungskonzept
* Personalentwicklungskonzept
* Konsequentes Einfordern von gezahlten Unterhaltsvorschüssen und Erstattungsansprüchen (Rückholquote im LDK ca. 17 %)
* Verbesserung des Hausmeistereinsatz- und Reinigungskonzeptes
* Schrittweise Rückführung der Kreiszuschüsse an die GWAB